3. Interview Udo Weberchen - 09.2021

Verfasst von F.R. am .

Der Kreisverband: Fortgesetzte Querelen ohne Ende! Teil 3

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Interview mit Udo Weberchen, dem Vorsitzenden des KGV „Pfingstberg e.V.“

SB: Herr Weberchen, schon zwei Mal, im Juni 2019 und im Februar 2020, schilderten Sie uns die Auseinandersetzungen zwischen dem „Kreisverband Potsdam der Garten und Siedlerfreunde e.V.“(KV) und dem KGV „Pfingstberg e.V.“  Seit Beginn sind nun zwei Jahre vergangen. Wie ging es weiter?

UW: Zuerst möchte ich noch einmal die Sachlage in Erinnerung rufen. Ursächlich für den Streit waren die ständig steigenden Verwaltungskostenumlagen des KV, die unsere Gartenfreunde nicht mehr nachvollziehen konnten. Als der Kreisverband per Beschluss eine Sonderumlage von 50 EUR pro Mitglied erhob, war der Bogen überspannt. Unsere Mitgliederversammlung beschloss einstimmig, die Zahlung zu verweigern. Zu einer Zahlung waren wir nur bereit, wenn der KV seine Finanzmisere offenbart und wieder zweckmäßig und sparsam handelt. Anzumerken ist, dass wir als Gartenverein schon immer diverse Verwaltungsaufgaben für den Kreisverband unentgeltlich erledigten. Dazu sind wir seitdem nicht mehr bereit. Das sind auch die beiden Streitgegenstände: Zum einen die Beitragsforderungen und zum anderen die Klärung der Verwaltungsaufgaben.

SB: Danke für den Überblick, Herr Weberchen. Können Sie uns nun den Fortgang schildern?

UW: Eine vollständige Klärung der Ursachen der Finanzmisere hat bis heute nicht stattgefunden. Unsere Fragen blieben unbeantwortet. Seit 2015 hatten wir Anträge zur Offenlegung  der Finanzen eingereicht – die teilweise angenommen aber nicht umgesetzt wurden.  Die 2018 vom KV eingesetzte Arbeitsgruppe Finanzen hatte ein Konzept vorgelegt zur Konsolidierung der Finanzen. Dieses wurde bis zum heutigen Tage nicht diskutiert bzw. umgesetzt.

Die Zahlung der Sonderumlage 2019 wurde vom KV vor dem Landgericht eingeklagt. Weiterhin forderte der KV in seiner Klage, dass wir Verwaltungsaufgaben für ihn ausführen. Konkret sollten wir nachgeforderte Müllgebühren von den Parzellenpächtern eintreiben und entrichten.

SB: Gibt es schon ein Urteil?

UW: Ja, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Und zwar entschied das Landgericht in erster Instanz, dass wir die Sonderumlage zahlen müssen. Bei den Müllgebühren wies es die Klage ab. Wir sind also nach Auffassung des Gerichts nicht für solche Verwaltungsaufgaben des KV zuständig.

SB: Was bedeutet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist?

UW: Wegen der Zahlung der Sonderumlage haben wir Berufung beim Oberlandesgericht eingereicht. Das Verfahren dazu dauert noch an.

SB: Können Sie erläutern, warum Sie mit dem Urteil bzw. dessen Begründung zur Sonderumlage nicht einverstanden waren?

UW: Das ist sehr kompliziert. Deshalb möchte ich es nur an einem Beispiel erläutern. Nach der Satzung des KV muss eine Sonderumlage erforderlich sein. Dieses Erfordernis muss belegt werden. Eine der Begründungen war, dass der KV Verbindlichkeiten aus Rechtsstreitigkeiten erwartete. Diese Verbindlichkeiten wurden nicht erläutert und die Summe wurde lediglich als „fünfstellig“ angegeben. Das Landgericht akzeptierte das als Fakt.  Wir halten es für aberwitzig, dass eine noch nicht existente und nicht bezifferbare Verbindlichkeit, von uns vorher bezahlt werden soll. Fünfstellig sind  Beträge von 10.000 – 99.999 EUR. Kein normaler Mensch, wird „fünfstellig“ als Berechnungsgrundlage für eine Forderung akzeptieren. Nun werden wir sehen, wie das Oberlandesgericht diesen Sachverhalt beurteilt.

SB: Wie geht es weiter, wenn die Klage Erfolg hat und die Sonderumlage entrichtet werden muss?

UW: Ändert sich die Finanzpolitik nicht, bleibt nur die Beendigung der Mitgliedschaft im KV, um den ständig steigenden Kosten zu entrinnen. Denn selbst wenn wir das Klageverfahren gewinnen sollten, könnte der KV weiterhin Beitragserhöhungen und neue Sonderumlagen beschließen. Um unsere Entschlossenheit deutlich zu machen und wegen der langen Kündigungsfrist, haben wir am 30.9.2020 die Mitgliedschaft im KV zum 31.12.2021 gekündigt. Dabei haben wir aber die Rücknahme der Kündigung ist Aussicht gestellt, wenn der KV seine Finanzen offenlegt und seine Finanzpolitik sparsam und zweckmäßig fortführt. Übrigens hat die Kündigung der Mitgliedschaft im Verband nichts mit seiner Rolle als Zwischenpächter zu tun. Die Pachtverträge für die Parzellen bleiben bestehen.

SB: Wie steht es nun um den Streitgegenstand der Verwaltungsaufgaben?

UW: Es besteht Regelungsbedarf. Auch hier ist die Begründung etwas kompliziert. Der KV hat zwei Rollen. Einerseits ist er der Verband der Mitgliedvereine für deren Interessenvertretung. Als Verband erhält er von seinen Mitgliedsvereinen Beiträge. Andererseits ist er Zwischenpächter und verpachtet die Parzellen an die Nutzer. Beide Rollen sind unabhängig voneinander. Als Zwischenpächter muss er die Pachten und die öffentlichen Lasten (Müllgebühren, Straßenreinigungsgebühren etc.) von den Parzellenpächtern eintreiben. Diese Verwaltungsaufgaben hat bisher unser Gartenverein für ihn unentgeltlich erledigt.

SB: Wie soll das denn zukünftig funktionieren?

UW: Seit 2019 haben wir unzählige Versuche unternommen, die Verwaltungsaufgaben mit dem KV vertraglich zu regeln. Wir sind bereit, diese Aufgaben unentgeltlich zu erledigen, wir wollen im Gegenzug unsere Gartenfreunde aber vor steigenden Mitgliedsbeiträgen und Sonderumlagen des KV schützen.

SB: Was passiert nun, wenn keine Einigung über einen Verwaltungsvertrag erzielt wird?

UW: Der KV muss dann aber seine Verpflichtungen als Zwischenpächter selbst erfüllen und die Verwaltungsaufgaben ohne unsere Hilfe erledigen. Dazu hat er sich als Zwischenpächter gegenüber dem Eigentümer und Verpächter, der Stadt Potsdam, verpflichtet.

SB: Wie schätzen Sie die Entwicklung nun ein?

UW: Der KV und wir sollten ein gemeinsames Interesse haben, die Beziehungen miteinander dauerhaft und rechtssicher zu regeln. Am 23.06.2021 Juni fand ein Treffen statt, bei dem beide Seiten diese Einsicht bestätigten. Wir übermittelten dem KV den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung und erhielten einige Änderungsvorschläge zurück. Der anberaumte Verhandlungstermin im Juli wurde vom KV kurzfristig abgesagt. Der zweite Termin am 12.8.2021 wurde auch wieder kurzfristig abgesagt. Seitdem warten wir auf einen neuen Terminvorschlag. Wir können uns also noch in der Frage der Verwaltungsaufgaben einigen. Der KGV „Pfingstberg e.V.“ ist weiterhin dazu bereit. Unsere Bereitschaft hängt selbstverständlich nicht davon ab, wie das Klageverfahren zur Sonderumlage entschieden wird.

SB: Herr Weberchen, danke für Ihre Zeit. Sicher wird mindestens noch eine Fortsetzung des Interviews folgen müssen.

UW: Ja, da müssen wir nun durch. Am besten so schnell wie möglich, damit ich wieder etwas mehr Zeit habe, um den Garten mit meiner Frau zu genießen.

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(Das Interview führte unser Gartenfreund Sven Bochow (SB) Parzelle 223)

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